Mitgliederversammlung: Beschluss zur Satzungsänderung - Vorlage hier!

Am Donnerstag, 09.07.2026 findet um 18.00 Uhr im Foyer der Werner-Aßmann-Halle unsere Mitgliederversammlung statt. Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl eines neuen Vorstandes auch ein Beschluss zur Änderung unserer Satzung. Diese Beschluss-Vorlage liest Du jetzt hier!

Der amtierende Vorstand des ThSV Eisenach

Beschlussvorlage zu TOP 10 zur Mitgliederversammlung am 09.07.2026 

Die Mitgliederversammlung beschließt nachfolgende Satzungsänderungen:

I. § 3a wird wie folgt gefasst:

„§ 3a Zusammenarbeit ThSV Marketing GmbH

  1. Der Verein ist mit einem Geschäftsanteil von 51 % am Stammkapital der ThSV Marketing GmbH (GmbH) beteiligt.
  2. Zweck der Beteiligung ist der Spielbetriebs im Lizenzhandball, sowie die Sicherung des Einflusses des Vereins auf die sportliche und strategische Ausrichtung der Gesellschaft.
  3. Der Verein entsendet in die Gesellschafterversammlung zwei Mitglieder des Vorstandes, die die Rechte des Vereins vertreten.
  4. Die Geschäftsführung der GmbH ist verpflichtet, den Vorstand des Vereins regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, schriftlich über die wirtschaftliche Lage und die sportliche Entwicklung zu unterrichten.
  5. Der Verein verpflichtet seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GmbH, ihr Stimmrecht so auszuüben,

a) dass die Gemeinnützigkeit und die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins nicht gefährdet werden;

b) dass die Gesellschafter loyal, gesellschaftsbezogen und im Einklang mit Gesetz und Satzung ihre Entscheidungen treffen;

c) dass bei wesentlichen Angelegenheiten eine einheitliche Willensbildung der Gesellschafter angestrebt wird, insbesondere bei

- Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung,

- Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften der Geschäftsführung,

– Maßnahmen nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu Einziehung, Zwangsabtretung, Erbfolge sowie Aufnahme neuer Gesellschafter.

  1. Näheres zur Ausgestaltung der Beteiligung und der Organbesetzung der GmbH regelt ein zwischen Verein und GmbH abzuschließender Beteiligungs- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag (Grundlagenvertrag), dessen wesentlicher Inhalt von der Mitgliederversammlung zu billigen ist.“

II. Weitere Änderungen

1. § 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden vom Vorstand mit ¾ Mehrheit in einer zu veröffentlichenden Beitragsordnung bestimmt; die Mitglieder sind hierzu vorher anzuhören. Der Inhalt der Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung zu billigen.“

§ 9 Abs. 4 wird gestrichen.

 

2. § 16 Abs. 2 c) wird wie folgt neu gefasst:

„c) sowie 2 weitere Vorstandsmitglieder“

 

3. § 20 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

„3. Die sportliche Leitung der Vereinsjugend und der Männermannschaft untersteht den Zielen und Vorgaben der sportlichen Leitung der GmbH. Näheres regelt der Grundlagenvertrag nach § 3a Abs. 6.“