Mitgliederversammlung: Beschluss zur Satzungsänderung - Vorlage hier!
Am Donnerstag, 09.07.2026 findet um 18.00 Uhr im Foyer der Werner-Aßmann-Halle unsere Mitgliederversammlung statt. Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl eines neuen Vorstandes auch ein Beschluss zur Änderung unserer Satzung. Diese Beschluss-Vorlage liest Du jetzt hier!
Beschlussvorlage zu TOP 10 zur Mitgliederversammlung am 09.07.2026
Die Mitgliederversammlung beschließt nachfolgende Satzungsänderungen:
I. § 3a wird wie folgt gefasst:
„§ 3a Zusammenarbeit ThSV Marketing GmbH
- Der Verein ist mit einem Geschäftsanteil von 51 % am Stammkapital der ThSV Marketing GmbH (GmbH) beteiligt.
- Zweck der Beteiligung ist der Spielbetriebs im Lizenzhandball, sowie die Sicherung des Einflusses des Vereins auf die sportliche und strategische Ausrichtung der Gesellschaft.
- Der Verein entsendet in die Gesellschafterversammlung zwei Mitglieder des Vorstandes, die die Rechte des Vereins vertreten.
- Die Geschäftsführung der GmbH ist verpflichtet, den Vorstand des Vereins regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, schriftlich über die wirtschaftliche Lage und die sportliche Entwicklung zu unterrichten.
- Der Verein verpflichtet seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GmbH, ihr Stimmrecht so auszuüben,
a) dass die Gemeinnützigkeit und die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins nicht gefährdet werden;
b) dass die Gesellschafter loyal, gesellschaftsbezogen und im Einklang mit Gesetz und Satzung ihre Entscheidungen treffen;
c) dass bei wesentlichen Angelegenheiten eine einheitliche Willensbildung der Gesellschafter angestrebt wird, insbesondere bei
- Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung,
- Zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften der Geschäftsführung,
– Maßnahmen nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu Einziehung, Zwangsabtretung, Erbfolge sowie Aufnahme neuer Gesellschafter.
- Näheres zur Ausgestaltung der Beteiligung und der Organbesetzung der GmbH regelt ein zwischen Verein und GmbH abzuschließender Beteiligungs- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag (Grundlagenvertrag), dessen wesentlicher Inhalt von der Mitgliederversammlung zu billigen ist.“
II. Weitere Änderungen
1. § 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden vom Vorstand mit ¾ Mehrheit in einer zu veröffentlichenden Beitragsordnung bestimmt; die Mitglieder sind hierzu vorher anzuhören. Der Inhalt der Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung zu billigen.“
§ 9 Abs. 4 wird gestrichen.
2. § 16 Abs. 2 c) wird wie folgt neu gefasst:
„c) sowie 2 weitere Vorstandsmitglieder“
3. § 20 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Die sportliche Leitung der Vereinsjugend und der Männermannschaft untersteht den Zielen und Vorgaben der sportlichen Leitung der GmbH. Näheres regelt der Grundlagenvertrag nach § 3a Abs. 6.“
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