Vereinssatzung des ThSV e.V.
§1 Name & Sitz
1) Der am 11.06.1990 in Eisenach gegründete Verein führt den Namen " Thüringer Sportverein Eisenach e.V." ,abgekürzt und nur im Sportverkehr: ThSV Eisenach.
2) Der Verein ThSV Eisenach e.V. hat seinen Sitz in Eisenach und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Eisenach eingetragen.
3)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.
3) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Sport, Spiel, Üben und organisierten Trainings- und Wettkampfbetrieb. Der Jugend werden im Rahmen dessen eine sinnvoll organisierte Freizeitbeschäftigung angeboten und humanistische Ideale vermittelt. Insbesondere werden die konditionellen und koordinativen Fähigkeiten und sporttechnischen Fertigkeiten gestärkt.
4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
6) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Davon ausgenommen ist der Bundesliga - Spielbetrieb einer Vereinsmannschaft, soweit dies die steuerrechtlichen Vorschriften zulassen.
7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.